Wichtige Regelungen

 

Klare Regeln erleichtern das Zusammenleben und sorgen für Rechtssicherheit. Grundlage sind die Schul- und Hausordnung sowie die gesetzlichen Vorgaben. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Entschuldigung und Beurlaubung

Es besteht Schulpflicht für alle Unterrichtsstunden, die angemeldeten AGs und Ganztagesangebote sowie Veranstaltungen wie Exkursionen, Studienfahrten oder Veranstaltungen zur Berufsorientierung.

Ist ein Schüler krank, sollte vor Beginn des Unterrichts das Sekretariat telefonisch darüber informiert werden (Tel. 07131 562442). Unabhängig davon muss innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Entschuldigung bei der Schule, in der Regel beim Klassenlehrer, eintreffen. Diese sollte auf einem DIN A4-Blatt stehen und Folgendes beinhalten: Vorname und Nachname des Kindes, Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, Entschuldigungszeitraum. Im Service-Bereich finden Sie eine Vorlage.

Beurlaubung: Bei allen Terminen, die vorher bekannt sind (Arzttermine, Führerscheinprüfungen, Hochzeiten, Sportwettbewerbe, religiöse Feiertage und Ähnliches) ist rechtzeitig - also einige Schultage vorher - ein Antrag auf Beurlaubung beim Klassenlehrer zu stellen. Dieser sollte auf einem DIN A4-Blatt stehen und Folgendes beinhalten: Vorname und Nachname des Kindes, Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, Begründung, Beurlaubungszeitraum (max. 2 Schultage, die nicht an die Ferien grenzen dürfen). Im Service-Bereich finden Sie eine Vorlage.

Für Beurlaubungen, die länger als 2 Schultage dauern, ist rechtzeitig ein entsprechender Antrag an den Schulleiter zu stellen.

Wichtig: Unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt. Außerdem können Leistungsbewertungen (Klassenarbeiten, Tests, Referate ...) mit der Note „ungenügend“ bewertet werden, wenn der Schüler unentschuldigt gefehlt hat. Der versäumte Schulstoff muss vom Schüler nachgeholt werden; auch hat er eine Holpflicht, das heißt, er muss sich darum kümmern, sich zeitnah die fehlenden Unterlagen zu besorgen.

Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände

Das Schulhaus kann morgens ab 7.30 Uhr betreten werden, wenn der Unterricht um 7.50 Uhr beginnt. Ansonsten ist der Aufenthalt 15 min vor Unterrichtsbeginn erlaubt.

In der Mittagspause und mittags ist der Aufenthalt im Schulhaus nur erlaubt, wenn der Schüler an einem Ganztagesangebot teilnimmt oder Unterricht hat.

Ist der Schüler keinem Ganztagesangebot zugeordnet, muss das Schulgelände in der Mittagspause verlassen werden.

Informationskette

Bei Fragen, Problemen und Beschwerden gilt die Reihenfolge: Fachlehrer - Klassenlehrer - Schulleitung. Unter Umständen können auch der Verbindungslehrer oder die Schulsozialarbeiterin die passenden Ansprechpartner sein.

Hausaufgaben und Klassenarbeiten

Jeder Schüler muss ein Hausaufgabenheft haben und führen. Laut Beschluss der Schulkonferenz ist hierfür der MRS-Schuljahresplaner zu verwenden.

Hausaufgaben sind zur Wiederholung und Vertiefung des Stoffes notwendig. Sie sind so angelegt, dass die Schüler sie in der Regel allein, also ohne Hilfe der Eltern, erledigen können.

Ebenso wie bei der Terminierung der Klassenarbeiten bemühen sich die Lehrer, dass Überbelastungen möglichst vermieden werden. Allerdings ist das aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich. Für die Koordinierung ist der Klassenlehrer zuständig.

Allgemeines Arbeitsmaterial

Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf zu gewährleisten, muss jeder Schüler immer folgende Gegenstände funktionstüchtig dabeihaben:

  • Hausaufgabenheft
  • karierte DIN A4-Blätter, gelocht
  • killerbarer Schreibstift (i. d. R. Füller), Tintenkiller
  • Bleistift, Spitzer, Radierer
  • Klebestift, Schere
  • Geodreieck
  • Farbstifte, mindestens in den Grundfarben rot, grün, blau, gelb

Dazu kommt natürlich noch die fachspezifischen Materialien (Bücher, Hefte, ...), die die Fachlehrer am Anfang des Schuljahres nennen.



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