Elternbeirat

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Lehrkräfte,


wie im Schulgesetz vorgeschrieben gibt es an der MRS natürlich auch einen Elternbeirat.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern der Schule. Wichtige Aufgaben sind beispielsweise:

  • Informationsaustausch zwischen Schule und Eltern
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern mit der Schule zu besprechen
  • Eltern die Gelegenheit zu geben sich zu informieren und auszusprechen
  • Der Elternbeirat der MRS präsentiert sich unter anderem beim Tag der offenen Tür und der Infoveranstaltung der neuen 5er.

Wir als Elternbeirat der Mörike-Realschule sehen uns als wichtiges Bindeglied zwischen allen Eltern und der Schule. Wichtigster Baustein für unsere Arbeit sind aktive Eltern. Nur dann kann im Elternbeirats-Team ein gutes Ergebnis bei Besprechungen, Meinungsaustausch und eben Diskussionen erzielt werden. Der Elternbeirat der MRS hilft mit, den schulischen Ablauf weiter zu verbessern und letztendlich zu optimieren.

Durch den direkten und regelmäßigen Kontakt zur Schulleitung ohne Hindernisse werden wichtige Themen, mögliche Probleme oder Differenzen schnellstmöglich und unbürokratisch aus dem Weg geräumt.

Mit dem regelmäßigen Meinungsaustausch werden schnelle Lösungen forciert und umgesetzt. Dadurch wird Schülern, Lehrern und schlussendlich auch den Familien geholfen.

Der Elternbeirat steht als Ansprechpartnern aller Eltern der Schule zur Verfügung.

Geben Sie uns als Eltern Anregungen. Machen Sie uns auf Ihre Probleme aufmerksam und teilen Sie uns Ihre Sorgen mit. Wir vertreten Ihre Interessen und versuchen Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden, um den Schulalltag entsprechend zu verbessern.

Ihre Mitarbeit ist enorm wichtig und erwünscht. Nur durch Ihr aktives Mitwirken an unserer Schule erreichen wir das Beste für unsere Kinder.


Ulrich Fundus
Vorsitzender des Elternbeirats MRS Heilbronn



Ansprechpartner

Vorsitzender: Ulrich Fundus (E-Mail: elternvertreter@mrs-heilbronn.de)

Stellvertreterin: Michael Janker (E-Mail: elternvertreter@mrs-heilbronn.de)



Gesetzliche Grundlage

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Schulgesetz, §57 geregelt:

(1) Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgaben obliegt es dem Elternbeirat insbesondere

1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;

2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;

3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;

4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;

5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;

6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;

7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen;

8. die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.

(2) Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

(3) Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.

(4) Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

Foto Elternbeirat 22/23

Der Elternbeirat im Schuljahr 2022/23

Adresse

Max-von-Laue-Straße 7
74081 Heilbronn
Telefon: 07131 56-2442
Fax: 07131 56-3639
E-Mail: poststelle@04113359.schule.bwl.de

Rechtliches

Impressum und Datenschutzerklärung





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